Verträge für Immobilien müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Darüber hinaus koordiniert Frau Krüger die rechtliche Abwicklung des Kaufs. Dies gilt für alle Arten von Immobilienkäufen, d.h. für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und von Bauträgerobjekten/Projektentwicklungen.
Daneben beurkundet Frau Krüger auch Übertragungs- und Schenkungsverträge für Grundbesitz.
Auch Grundschuldbestellungen und andere grundbuchrelevante Erklärungen betreut Frau Krüger notariell.
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